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Ein unmoralisches Angebot

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Im Zwielicht der Berliner Gassen,
Fernab der Hauptstadt heller Straßen,
Wie Orson Wells im Dritten Mann,
Mit hohem Kragen, leisem Gang,
Schlich mit verräterischem Diskus,
Ein Schweizer sich, zum Deutschen Fiskus.

Ein Silberling mit Steuerdaten,
Die er dem Fiskus wollt verraten,
Bot er des Fiskus Mannen an,
Damit der Fiskus handeln kann,
Für einen kleinen Obolus,
Weil auch ein Schweizer leben muss.

Welch Ausmaß an Spitzbüberei,
Erst Steuerflucht, dann Hehlerei,
So ist es oft in Rechtsgeschichten,
Das Richtige auch recht zu wichten,
Da steht man wie ein Berg vorm Ochs,
Und denkt, das ist doch paradox.

Ich kauf es, ich kauf es nicht, ich kauf es, ich kauf es nicht und so weiter. So oder so ähnlich mag es in Merkel’s und Konsorten Köpfen gespukt haben, als ihnen der ominöse Datenträger angeboten wurde.

Die öffentliche Diskussion, die just nach bekannt werden dieses unmoralischen Angebot, entbrannt ist, schwankt ebenfalls zwischen „unbedingt” und „keinesfalls”.

Während die Befürworter der Meinung sind, dass man Betrüger dieses Standes nicht ungeschoren davonkommen lassen darf, so halten die Ablehnenden dagegen, dass der Staat kein Diebesgut an sich bringen darf, vor allem weil er dadurch nur Nachahmer auf den Plan rufen werde.
Daneben ergehen sich beide Seiten in Spitzfindigkeiten:

  • Die CD sei kein Diebesgut, im juristischen Sinne, weil Datendiebstahl von unserem alten StGB noch nicht erfasst wird.
  • Der Staat muss die CD kaufen, weil alles Andere als Begünstigung ausgelegt werden könnte.
  • Der Staat werde durch den Kauf zum Hehler.
  • Der Staat werde nicht zum Hehler, weil die begangene Straftat abgeschlossen sei, und in Deutschland auch nicht zur Verfolgung stünde.
  • Und so weiter und so fort

Und tatsächlich tauchen nun noch mehr CDs mit ähnlichem Inhalt auf und werden ebenfalls den Steuerbehörden zum Kauf angeboten.
Hätte der Datendieb die CD hingegen umsonst abgetreten, wären all diese Argumente schon einmal hinfällig. Aber selbst in einem solchen Fall geriete die See in Unruhe.

Der wichtigste Unkenruf kam nämlich aus dem Land der Eidgenossen selber. Dort wo Deutschland bereits zum „Unrechtsstaat” herabgewürdigt wurde, und das Banner der Ethik wild geschwenkt wird, weil das Bankgeheimnis ja nur für Fluchtgold jüdischer Familien des damaligen NS Regimes eingeführt worden sei. Die Tatsache, dass das Fluchtgold sich bald in illustrer Gesellschaft von Nazigold, Beutegold und Drogengeld befand, lässt der Schweizer gerne einmal beiseite. Ebenso, dass fast jede Bananenrepublik Geldströme an die zuständigen Finanzbehörden weiterleitet, findet in der Schweiz wenig Beachtung.

Der Datenschutz werde verletzt, die Persönlichkeitsrechte der Schweizer Bankkunden würden außer Acht gelassen, tönt es nicht nur drüben, sondern auch hüben. Manche beschwören gar die kriminelle Arzthelferin oder Rechtsanwaltsgehilfin herauf, und warnen, dass man den Anfängen wehre.

Verzeihen Sie mir, aber das ist Quatsch! Oder Mumpitz, Unsinn …

Das letzte Argument greift schon einmal nicht, weil solche Vergehen sehr wohl in Deutschland geahndet würden, und weder die Arzthelferin, noch die Rechtsanwaltsgehilfin würden damit einen glücklichen Weg beschreiten.
Desweiteren sind Daten nicht per se schützenswert. Daten die Rückschlüsse auf Verbrechen zulassen werden täglich in unserem Land, unwidersprochen, zur Verbrechensbekämpfung herangezogen. Das Bankgeheimnis wurde in Deutschland eben deswegen abgeschafft, bzw. durchlöchert.

Also findet man auf der CD Daten eines ehrlichen Steuerbürgers, sind diese Daten dem Fiskus bereits bekannt, handelt es sich um einen Steuerbetrüger hat dieser meiner Ansicht nach kein Anrecht auf den Schutz dieser Daten, ebenso wenig, wie ein Schwarzarbeiter oder z.B. tatsächlicher Hehler hierzulande.

Wahr ist, dass unser Staat durch den Ankauf der CD Nachahmungstäter provozieren wird, wahr ist aber ebenso, dass die Gesetze in Ländern wie der Schweiz solche Verbrechen erst möglich machen. Die Schweiz ist ein souveräner Staat, und soll es auch bleiben. Wenn es aber nun heißt, dass der Ankauf der CD und die Tolerierung des unrechtmäßigen Erwerbs der Daten ein Eingriff in diese Unabhängigkeit sei, muss man dagegenhalten, dass die Schweizer Gesetzgebung ein dauerhafter Eingriff in die Souveränität aller anderen Länder ist. Die Schweiz begünstigt nicht nur Steuerhinterziehung, sie fördert diese geradezu und verdient daran gewaltig.
In der Schweiz lagern etliche Milliarden an Schwarzgeld aus aller Herren Länder. Auf jegliches Ersuchen sich in den Kreis der regulären Geldströme einzureihen antwortet die Alpenrepublik mit einem Achselzucken, also ist der Ankauf solcher Daten schlicht Notwehr.
Wenn die Schweiz möchte, dass wir ihre Gesetze achten, dürfen wir Selbiges auch erwarten. Und wenn es nur um die Gesetzeslage geht, dann schaffen wir halt für solche Fälle in Deutschland einen Ausnahmetatbestand im StGB, der den Finanzämtern den Ankauf solcher Daten ausdrücklich gestattet. Damit wären auch Befürchtungen, die die allgemeine Datensicherheit betreffen ausgeräumt.

Fazit:
Es hat einen bitteren Nachgeschmack einem Schurken 2.5 Millionen in den Rachen zu werfen, um an die Daten deutscher Steuersünder heranzukommen. Würde der Staat die Daten aber nicht kaufen, wäre das ein Freibrief für alle, die ihr Geld verschieben möchten, oder bereits verschoben haben. Diese Leute haben nicht einmal von der Amnestie Gebrauch gemacht, deswegen würden wohl moralische Apelle ebenfalls an jenen abprallen.
Den schwarzen Ziegenpeter hat aber eindeutig die Schweiz.

Peter Brandt (Dienstag, der 9. Februar 2010 / 10:09) | Permalink

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